Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Allgemeines

Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle vertraglichen Vereinbarungen mit Kunden der Firma NetMedia Services.

2. Angebote
Unsere Angebote sind stets freibleibend und von der Lieferbarkeit unserer Vorlieferanten abhängig. Soweit nicht gesondert ausgewiesen, handelt es sich bei den Preisen um Nettopreise. Abweichungen gegenüber bildlichen Darstellungen, Beschreibungen, Maß- oder Gewichtsangaben in Prospekten, Schriftstücken, Katalogen etc. bleiben der Firma NetMedia Services vorbehalten.

3. Vertragsabschluß
Ein Vertrag kommt zu den vereinbarten und aus der Auftragsbestätigung der Firma NetMedia Services ersichtlichen Bedingungen zustande. Bei Zugang eines Auftrages ist dieser für die Firma NetMedia Services nur bei schriftlicher Auftragsbestätigung bindend. Einer schriftlichen Auftragsbestätigung steht die Ausführung des Auftrages gleich. Bei Erhöhung der Preise zwischen Vertragsabschluß und Lieferung ist die Firma NetMedia Services berechtigt, die erhöhten Preise zu verlangen, sofern die Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluß erfolgt und nicht aufgrund von Verzögerungen eingetreten ist, die die Firma NetMedia Services zu vertreten hat.
 

4. Lieferung
Liefertermine sind ebenfalls nur nach schriftlicher Bestätigung verbindlich.
Für verspätete Lieferung haftet die Firma NetMedia Services nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit; die Firma NetMedia Services ist berechtigt, bei eintretenden Lieferungsverzögerungen seitens Ihrer Vorlieferanten kurzfristig eine vergleichbare Ware bis zur Anlieferung der bestellten zur Verfügung zu stellen. Der Käufer hat rechtzeitig vor Lieferung der Kaufsachen auf seine Kosten nach den dem Käufer bekannt gegebenen Richtlinien für den Betrieb der Kaufsachen geeignete Räume mit den notwendigen technischen Einrichtungen, die auch von ihm in Betrieb zu halten sind, bereitzustellen.

5. Lieferung Software
Standard-Software Lieferung umfasst einen Datenträger mit der Kopie des Softwareprogramms sowie ein Bedienungshandbuch. Der Datenträger wird nach Bezahlung Eigentum des Käufers, die Standard-Software wird dem Käufer als Lizenznehmer zur Nutzung überlassen. Die Überlassungszeit ist, soweit nichts anderes vereinbart ist, an den Einsatz der Software auf der EDV-Anlage, die zum Zeitpunkt der Überlassung beim Lizenznehmer in Betrieb ist, bzw. installiert wird, gekoppelt und endet demgemäß mit diesem Einsatz.

6. Haftung
Die Transportgefahr trägt der Kunde, sofern der Transport nicht von der Firma NetMedia Services ausgeführt wird. Eine Versicherung erfolgt nur bei ausdrücklicher Weisung des Kunden und auf dessen Kosten.

7. Mängelrügen
Hinsichtlich der Abweichung vom Auftrag haben spätestens zwei Wochen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort schriftlich und spezifiziert gegenüber der Firma NetMedia Services zu erfolgen. Eine Haftung der Firma NetMedia Services für gebrauchte Geräte ist ausgeschlossen.

8. Gewährleistung
Bei begründeter Mängelrüge wird der Firma NetMedia Services zunächst das Recht der Nachbesserung bzw. Nachlieferung eingeräumt. Bei Fehlschlagen der Ersatzleistung oder Nachbesserung kann der Kunde Wandlung oder Minderung des Vertrages verlangen. Schadensersatzansprüche wegen unmittelbaren oder mittelbarer Schäden können nur geltend gemacht werden, sofern der Firma NetMedia Services grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt.
 

Software:
Der Lizenznehmer wird darauf hingewiesen, dass es technisch unmöglich ist Softwareleistungen absolut fehlerfrei zu erstellen. Wir übernehmen deshalb nur die Gewähr für die technische Brauchbarkeit des von uns gelieferten Programms zu dem angegebenen Programmzweck. Wir leisten keine Gewähr dafür, dass die Standardsoftware den betrieblichen Besonderheiten des Lizenznehmers entspricht, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist. Unsere Mitarbeiter sind zu mündlichen Zusagen nicht bevollmächtigt. Bei unerlaubten Eingriffen in die Software-Installation durch den Lizenznehmer bzw. Dritte entfällt jede weitere Gewährleistung durch uns. Der Lizenznehmer verpflichtet sich, eine Datensicherung mit mindestens fünf in regelmäßigem Wechsel zum Einsatz gebrachten Datenträgern vorzunehmen. Auskünfte zu allen Fragen der Datensicherung können bei uns ergänzend eingeholt werden.

EDV-Anlagen:
Die Firma NetMedia Services übernimmt bei neu hergestellten Kaufsachen die Gewährleistung dafür, dass diese frei von Fabrikationsmängeln sind. Die Gewährleistung erstreckt sich auf Teile, die der Käufer unverzüglich als schadhaft gemeldet hat, spätestens innerhalb von drei Monaten ab dem Tag der Lieferung. Die Gewährleistung beschränkt sich nach Wahl der Firma NetMedia Services auf eine kostenlose Nachbesserung oder den Austausch der schadhaften Teile. Die ausgetauschten Teile werden Eigentum der Firma NetMedia Services. Die Nachbesserung oder der Austausch werden innerhalb einer angemessenen Frist vorgenommen. Der Anspruch auf Wandlung oder Minderung ist, soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Die Gewährleistung entfällt, wenn andere als der von der Firma NetMedia Services beauftragte Personen Reparaturen oder sonstige Eingriffe oder Änderungen an den Kaufsachen vornehmen oder nicht geeignetes Zubehör verwendet wird oder die Kaufsachen aus Deutschland ausgeführt werden. Bei gebrauchten Kaufsachen wird keine Gewährleistung übernommen.  Die Gewährleistung entfällt auch bei Mängeln, die auf Bedienungsfehler oder Nachlässigkeit durch den Käufer oder sein Personal, Fehler an den vom Käufer bereitzustellenden technischen Einrichtungen und Installationen oder sonst auf ein schuldhaftes Verhalten des Käufers, seines Personals oder Dritten zurückzuführen sind. Weitere Ansprüche stehen dem Käufer gegen der Firma NetMedia Services nicht zu. Ausgeschlossen sind insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Schäden, die nicht an den Kaufsachen selbst entstanden sind, wie bei Verlust aufgezeichneter Daten. Dies gilt nicht, wenn und soweit die Firma NetMedia Services für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften Gesetzlich zwingend zu haften hat. Die Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, auf 6,6% des Kaufpreises ohne Mehrwertsteuer derjenigen Kaufsachen, die den Schaden verursacht hat, begrenzt.  Die Firma NetMedia Services haftet nicht für Datenverluste, die aufgrund mangelhafter oder nicht erfolgter Datensicherung durch den Kunden eintreten. Auf die Dauer von Garantiereparaturen, die nicht von der Firma NetMedia Services selbst durchgeführt werden, hat diese auf die Dauer derselben keinen Einfluss. Ersatzansprüche können erst bei unangemessen langer Dauer geltend gemacht werden.

9. Zahlung
Der Kaufpreis ist innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Gleiches gilt auch für Dienstleistung oder Reparaturrechnungen. Unsere Mitarbeiter sind nur mit ausdrücklicher und schriftlicher Inkassovollmacht zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt. Die Aufrechnung von Forderungen der Firma NetMedia Services ist nur zulässig, soweit die Gegenforderungen unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht ist nur dann zulässig, wenn es auf dem selben Vertragsverhältnis beruht. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist und Setzen einer Nachfrist von 1 Woche ist die Firma NetMedia Services berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen. Gegen entsprechenden Nachweis kann auch ein höherer Verzugsschaden geltend gemacht werden. Falls die Zahlung nicht innerhalb der gesetzlichen Nachfrist geleistet wird, kann die Firma NetMedia Services vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Unbeschadet des Nachweises eines höheren Schadens kann im Falle der Nichterfüllung ein pauschalierter Schadenersatz von 25% des Bruttokaufpreises verlangt werden. Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringen Schadens vorbehalten.

10. Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus sämtlichen Warenlieferungen der Firma NetMedia Services erfüllt hat. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung der Firma NetMedia Services. Der Kunde ist berechtigt, die gelieferten Waren im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu verbinden und zu nutzen. Dem Kunden ist nicht gestattet, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu veräußern, zu verpfänden, zu vermieten, zu verleihen oder Dritten in sonstiger Weise zur Verfügung zu stellen. Die Ausübung des Eigentumsvorbehaltes gilt im Zweifel nicht als Rücktritt vom Vertrag. Der Firma NetMedia Services steht jedoch jederzeit das Recht zu, über die dem Eigentumsvorbehalt unterliegenden und vom Kunden dann zurückgeholten Gegenstände nach einer angemessenen Frist von 4 Wochen anderweitig zu verfügen. Der durch anderweitige Verfügungen erzielte Erlös ist dem Kunden gutzuschreiben; für etwa verbleibende Restforderungen haftet der Kunde weiter.

11. Schriftformerfordernis
Sämtliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abdingbarkeit der Schriftform selbst.

12. Salvatorische Klausel
Sollte eine vertraglich ausgehandelte Bestimmung nichtig oder unzulässig sein, so werden die übrigen Bestimmungen eines Vertrages hiervon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem gesamten Sinn und Zweck des Vertrages am nächsten kommt.

Gerichtsstand
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz der Firma NetMedia Services.

Diese Webseite verwendet Cookies. Durch die Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Datenschutzinformationen