1. Allgemeines
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle vertraglichen Vereinbarungen
mit Kunden der Firma NetMedia Services.
2. Angebote
Unsere Angebote sind stets freibleibend und von der
Lieferbarkeit unserer Vorlieferanten abhängig.
Soweit nicht gesondert ausgewiesen, handelt es sich
bei den Preisen um Nettopreise. Abweichungen
gegenüber bildlichen Darstellungen, Beschreibungen,
Maß- oder Gewichtsangaben in Prospekten,
Schriftstücken, Katalogen etc. bleiben
der Firma NetMedia Services vorbehalten.
3. Vertragsabschluß
Ein Vertrag kommt zu den vereinbarten und aus der
Auftragsbestätigung der Firma NetMedia Services
ersichtlichen Bedingungen zustande. Bei Zugang eines
Auftrages ist dieser für die Firma NetMedia Services
nur bei schriftlicher Auftragsbestätigung bindend.
Einer schriftlichen Auftragsbestätigung steht die
Ausführung
des Auftrages gleich.
Bei Erhöhung der Preise
zwischen Vertragsabschluß und Lieferung ist die
Firma
NetMedia Services berechtigt,
die erhöhten Preise zu
verlangen, sofern die Lieferung mehr als 4 Monate
nach Vertragsabschluß erfolgt und nicht aufgrund von
Verzögerungen eingetreten ist,
die die Firma NetMedia Services zu vertreten hat.
4. Lieferung
Liefertermine sind ebenfalls nur nach schriftlicher
Bestätigung verbindlich.
Für verspätete Lieferung haftet die Firma NetMedia
Services nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit;
die Firma NetMedia Services ist berechtigt, bei
eintretenden Lieferungsverzögerungen seitens Ihrer
Vorlieferanten kurzfristig eine vergleichbare Ware
bis zur Anlieferung der bestellten zur Verfügung zu
stellen.
Der Käufer hat rechtzeitig vor Lieferung der
Kaufsachen auf seine Kosten nach den dem Käufer
bekannt gegebenen Richtlinien für den Betrieb der
Kaufsachen geeignete Räume mit den notwendigen
technischen Einrichtungen, die auch von ihm in
Betrieb zu halten sind, bereitzustellen.
5. Lieferung Software
Standard-Software Lieferung umfasst einen
Datenträger mit der Kopie des Softwareprogramms
sowie ein Bedienungshandbuch. Der Datenträger wird
nach Bezahlung Eigentum des Käufers,
die Standard-Software wird dem Käufer als
Lizenznehmer zur Nutzung überlassen.
Die Überlassungszeit ist, soweit nichts anderes
vereinbart ist,
an den Einsatz der Software auf der
EDV-Anlage,
die zum Zeitpunkt der Überlassung beim Lizenznehmer
in Betrieb ist, bzw. installiert wird,
gekoppelt und endet demgemäß mit diesem Einsatz.
6. Haftung
Die Transportgefahr trägt der Kunde, sofern der
Transport nicht von der Firma NetMedia Services
ausgeführt wird. Eine Versicherung erfolgt nur bei
ausdrücklicher Weisung des Kunden und auf dessen
Kosten.
7. Mängelrügen
Hinsichtlich der Abweichung vom Auftrag haben
spätestens zwei Wochen nach Eintreffen der Ware
am Bestimmungsort schriftlich und spezifiziert
gegenüber der Firma NetMedia Services zu erfolgen.
Eine Haftung der Firma NetMedia Services für
gebrauchte Geräte ist ausgeschlossen.
8. Gewährleistung
Bei begründeter Mängelrüge wird der Firma NetMedia
Services zunächst das Recht der Nachbesserung bzw. Nachlieferung eingeräumt. Bei Fehlschlagen der
Ersatzleistung oder Nachbesserung kann der Kunde
Wandlung oder Minderung des Vertrages verlangen.
Schadensersatzansprüche wegen unmittelbaren
oder mittelbarer Schäden können nur geltend gemacht
werden, sofern der Firma NetMedia Services
grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last fällt.
Software:
Der
Lizenznehmer wird darauf hingewiesen, dass es
technisch unmöglich ist Softwareleistungen
absolut fehlerfrei zu erstellen. Wir übernehmen
deshalb nur die Gewähr für die technische
Brauchbarkeit
des von uns gelieferten Programms zu dem angegebenen
Programmzweck. Wir leisten keine Gewähr dafür,
dass die Standardsoftware den betrieblichen
Besonderheiten des Lizenznehmers entspricht,
sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist.
Unsere Mitarbeiter sind zu mündlichen Zusagen nicht
bevollmächtigt. Bei unerlaubten Eingriffen
in die Software-Installation durch den Lizenznehmer
bzw. Dritte entfällt jede weitere Gewährleistung
durch uns.
Der Lizenznehmer verpflichtet sich, eine
Datensicherung mit mindestens fünf in regelmäßigem
Wechsel zum Einsatz gebrachten Datenträgern
vorzunehmen. Auskünfte zu allen Fragen der
Datensicherung
können bei uns ergänzend eingeholt werden.
EDV-Anlagen:
Die
Firma NetMedia Services übernimmt bei neu
hergestellten Kaufsachen
die Gewährleistung dafür, dass diese frei von
Fabrikationsmängeln sind.
Die Gewährleistung erstreckt sich auf Teile, die der
Käufer unverzüglich als schadhaft gemeldet hat,
spätestens innerhalb von drei Monaten ab dem Tag der
Lieferung.
Die Gewährleistung beschränkt sich nach Wahl der
Firma NetMedia Services auf eine kostenlose
Nachbesserung oder den Austausch der schadhaften
Teile. Die ausgetauschten Teile werden Eigentum der
Firma NetMedia Services. Die Nachbesserung oder der
Austausch werden innerhalb einer angemessenen Frist
vorgenommen. Der Anspruch auf Wandlung oder Minderung ist, soweit gesetzlich zulässig
ausgeschlossen. Die Gewährleistung entfällt, wenn
andere als der von der Firma NetMedia Services
beauftragte Personen Reparaturen oder sonstige
Eingriffe oder Änderungen an den Kaufsachen
vornehmen oder nicht geeignetes Zubehör verwendet
wird oder die Kaufsachen aus Deutschland ausgeführt
werden. Bei gebrauchten Kaufsachen wird keine
Gewährleistung übernommen.
Die Gewährleistung entfällt auch bei Mängeln, die
auf Bedienungsfehler oder Nachlässigkeit durch den
Käufer oder sein Personal, Fehler an den vom Käufer
bereitzustellenden technischen Einrichtungen und
Installationen oder sonst auf ein schuldhaftes
Verhalten des Käufers,
seines Personals oder Dritten zurückzuführen sind.
Weitere Ansprüche stehen dem Käufer gegen der Firma
NetMedia Services nicht zu.
Ausgeschlossen sind insbesondere Ansprüche auf
Ersatz von Schäden, die nicht an den Kaufsachen
selbst entstanden sind, wie bei Verlust
aufgezeichneter Daten.
Dies gilt nicht, wenn und soweit die Firma NetMedia
Services für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder
für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften
Gesetzlich zwingend zu haften hat. Die Haftung ist,
soweit gesetzlich zulässig, auf 6,6% des Kaufpreises
ohne Mehrwertsteuer derjenigen Kaufsachen,
die den Schaden verursacht hat, begrenzt.
Die Firma NetMedia Services haftet nicht für
Datenverluste, die aufgrund mangelhafter oder nicht
erfolgter Datensicherung durch den Kunden eintreten.
Auf die Dauer von Garantiereparaturen, die nicht von
der Firma NetMedia Services selbst durchgeführt
werden,
hat diese auf die Dauer derselben keinen Einfluss.
Ersatzansprüche können erst bei unangemessen langer
Dauer geltend gemacht werden.
9. Zahlung
Der Kaufpreis ist innerhalb von 8 Tagen ab
Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
Gleiches gilt auch für Dienstleistung oder
Reparaturrechnungen.
Unsere Mitarbeiter sind nur mit ausdrücklicher und
schriftlicher Inkassovollmacht zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt. Die
Aufrechnung von Forderungen der Firma NetMedia
Services
ist nur zulässig, soweit die Gegenforderungen
unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
Ein Zurückbehaltungsrecht ist nur dann zulässig,
wenn es auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.
Bei Überschreitung der Zahlungsfrist und Setzen
einer Nachfrist von 1 Woche ist die Firma NetMedia
Services berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der
Deutschen Bundesbank zu verlangen. Gegen
entsprechenden Nachweis kann auch ein höherer
Verzugsschaden geltend gemacht werden. Falls die
Zahlung nicht innerhalb der gesetzlichen Nachfrist
geleistet wird, kann die Firma NetMedia Services
vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz wegen
Nichterfüllung verlangen.
Unbeschadet des Nachweises eines höheren Schadens
kann im Falle der Nichterfüllung ein pauschalierter
Schadenersatz von 25% des Bruttokaufpreises verlangt
werden.
Dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringen
Schadens vorbehalten.
10. Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich unter
Eigentumsvorbehalt.
Das Eigentum geht erst dann auf den Kunden über,
wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus
sämtlichen Warenlieferungen der Firma NetMedia
Services erfüllt hat. Bei laufender Rechnung gilt
das vorbehaltene
Eigentum als Sicherung für die Saldoforderung der
Firma NetMedia Services. Der Kunde ist berechtigt,
die gelieferten Waren im Rahmen seines
ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes zu verbinden und
zu nutzen.
Dem Kunden ist nicht gestattet, die unter
Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu veräußern, zu
verpfänden,
zu vermieten, zu verleihen oder Dritten in sonstiger
Weise zur Verfügung zu stellen.
Die Ausübung des Eigentumsvorbehaltes gilt im
Zweifel nicht als Rücktritt vom Vertrag.
Der Firma NetMedia Services steht jedoch jederzeit
das Recht zu, über die dem Eigentumsvorbehalt
unterliegenden und vom Kunden dann zurückgeholten
Gegenstände nach einer angemessenen Frist von 4
Wochen anderweitig zu verfügen. Der durch anderweitige Verfügungen erzielte Erlös ist dem
Kunden gutzuschreiben;
für etwa verbleibende Restforderungen haftet der
Kunde weiter.
11. Schriftformerfordernis
Sämtliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Dies gilt auch für die Abdingbarkeit der Schriftform
selbst.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine vertraglich ausgehandelte Bestimmung
nichtig oder unzulässig sein,
so werden die übrigen Bestimmungen eines Vertrages
hiervon nicht berührt.
Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu
ersetzen, die dem gesamten Sinn und Zweck
des Vertrages am nächsten kommt.
Gerichtsstand
Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der
Sitz der Firma NetMedia Services.